Erstmals erwähnt wurden Saatzig und Jacobshagen in einer Urkunde vom 30. November
1336. darin heisst es: (deutsche Übersetzung aus dem Lateinischen)

"Wir Walter und Günter, 2 Ritter, Hartwig, der jüngere Günter, Henning, Kerstel,
Jonas, Matthäus und Henning, der Sohn des Volzekin, Knappen, ferner alle und jede
genannt von Güntersberg, die im Lande Ravenstein wohnen, sowie Henning von Pansin,
Ritter, und Dietrich, Siegfried und Heinrich, Knappen, Brüder, genannt von Stegelitz,
bekunden, indem wir es durch Gegenwärtiges öffentlich bekennen, daß wir nach Beratschlagung
und Übereinstimmung der erlauchten Herrin, Frau Elisabeth, Bogislaw, Barnim und Wratislaw,
deren Söhnen, Geschwistern, den Herzögen von Stettin, Pommern, Slavien und Kassubien
und Fürsten von Rügen, unseren erbberechtigten Herren, zugleich mit unserer, des
Ritters Henning von Pansin Burg, genannt Barskewitz, und mit unserer der vorgenannten
Brüder von Stegelitz Burg Sazick und Stadt Jacobsjagen gehuldigt haben, indem wir
dieselben als unsere wahren, erbberechtigten Herren wieder annehmen, auch unsere
vorher erwähnten Befestigungen und insgesamt alle unsere Güter, welche in deren Herrschaft
gelegen sind, zu rechtem Lehen von ihnen empfangen. Wir werden der Herrschaft für
ewige Zeiten standhaft mit unserer ganzen Kraft beistehen, auch zu allen Diensten
in allen ihren Notfällen willig sein, in Residenzpflicht und gehorsam auch unsere
vorgenannten Befestigungen und solche, die wir etwa künftig im Gebiet dieser unserer
Herrschaft mit ihrer Erlaubnis und Genehmigung erbauen, zu allen ihren Bedürfnissen,
zum Zu- und Ausgang bei denselben, zum Aufenthalt und Verweilen und zur Verteidigung
gegen jedermann offen halten; auch dürfen wir weder jetzt noch in Zukunft uns mit
den erwähnten Befestigungen irgendwelchen anderen Herren gegenüber verpflichten,
und werden uns unserer genannten Herrschaft weder entfremden noch von ihr abgehen
oder das Verhältnis ändern. Wenn ferner die Herzöge Otto und Barnim von Stettin die
Geldsummen, die sie uns rechtmässig schulden, zum Rückkauf des Landes Stargards bedürfen,
so sollen wir sie ihnen bereitwillig dafür gönnen.
Zur hinreichenden Bekräftigung
des Vorstehenden sind der vorliegenden Urkunde unsere vorgenannten Siegel angehängt
worden.
Gegeben in der Stadt Massow im Jahre des Herrn 1336 am Tage des glorreichen
Apostels Andreas".
1. Nach Weisker, Slavische Sprachreste, heisst "sad" Gericht, "ig" ist Verkleinerungssilbe.
1457 heisst es Satzke, 1478 Szaske. Auch hier ist wohl die Silbe "ke" Verkleinerungssilbe.
Hiernach wäre "Saatzig" eine kleine Gerichtsstätte.
2. "sad" heisst aber auch Pflanzung, "siek" = abhauen. "Sadsiek" wäre also eine "abgehauene
Pflanzung". Hier war früher ein mächtiger Wald. Fast alle Ortschaften der Umgegend
haben Wald- oder Tiernamen wie Tornow ("Dornburg"), Büche, Voßberg, Freienwalde,
Rehwinkel, Falkenwalde und alle "Hagen"-Orte wie Jacobshagen, Langenhagen, Stolzenhagen,
Ziegenhagen ("hag" = Hecke, Dorngesträuch).

Der Saatziger See, welcher früher bis dicht an den südöstlichen Außenwall heranreichte,
wird von der "Gestohlenen Ihna" durchflossen. Der Name "Ihna" kommt früher als der
Name "Saatzig" vor. In der Gründungsurkunde des Klosters Marienfließ heisst es am
2. November 1248: "quo Ina fluvius profluit". Es gibt noch die Schreibweisen "Yna"
und "Ino". Nach Beyersdorf kommt "Ihna" von dem slawischen Wort "jina" = "die Junge".

Burgruine Saatzig 1912

Burgruine Saatzig 2006 mit freundlicher Genehmigung von http://kozypomorskie.w.interia.pl