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Vehlingsdorf

Vehlingsdorf liegt 5 km nördlich von Freienwalde, nahe der Grenze zum Kreis Regenwalde. Die Amtsverwaltung und das Standesamt befanden sich am Ort. Nach der Volkszählung im Jahr 1910 betrug die Zahl der Einwohner 194. Bis zum Jahr 1939 stieg die Zahl auf 267 Einwohner, die in 66 Haushalten lebten. Hiervon waren 85 Einwohner unter 14 Jahre, 161 unter 65 und 21 darüber. In der Land- und Forstwirtschaft waren 205 Einwohner tätig, in Industrie und Handwerk 8 und in Handel und Verkehr 20. Letzter Bürgermeister war der Bauer Magdanz. Zur Gemeinde Vehlingsdorf gehörten die Wohnplätze Hege , ca. 1 km westlich des Ortes, jenseits der Bahnlinie und Rückwerder, ca. 1,5 km nordöstlich des Ortes, 6  Einwohner im Jahr 1905. Die Eisenbahn fuhr von Freienwalde. In Teschendorf gab es eine Haltestelle für den Personenverkehr, die von den Bewohnern von Vehlingsdorf am nächsten war. 

Hauptsächlich wurden Roggen und Saatkartoffeln angebaut. Die gutseigene Brennerei verwertete den Rest der Kartoffeln. Leichter Lehm erlaubte keinen Weizenanbau, aber sehr gute Kartoffelerträge. Der Gemeindehektarsatz lag mit 500,- RM unter dem Durchschnitt des Kreises. In der Tierhaltung war die Rinderzucht vorherrschend. Es war genügend Grünland vorhanden. Für das Winterfutter gab es Siloanlagen.

Zum Gut gehörte eine Försterei, deren letzter Förster Schönefuß war. 

Die von Wedell und der Müllermeister

Nach einem Kontrakt vom l. März im Jahr 1787 hatte sich der damalige Besitzer der Rauschmühle bei Freienwalde verpflichtet, an den Besitzer des Rittergutes Vehlingsdorf von Wedell, Pacht und Naturallasten zu leisten. Außerdem wurde dem Müller ein Mahlzwang auferlegt, den er ohne Entgelt leisten mußte. Bei diesen Lasten handelte es sich um Abgaben an Getreidelieferungen in Roggen. Berücksichtigt wurden die schlechten Erntejahre,

d. h. alle 10 Jahre wurde der Anteil dann in 2/3 in Roggen und 1/3 in Gerste abgeführt. Weiter mußte der Müller einige Blöcke Holz und auch „Weichebrodte" von Weizenmehl liefern, jedes mußte mindestens 6 Pfund schwer sein. Alle diese Belastungen waren in den Grundbüchern eingetragen.
























Nun war es verständlich, daß der Besitzer der Rauschmühle Karl August Friedrich Streitz um das Jahr 1850 sich bemühte diese Belastungen abzulösen. So kam es zu einer langwierigen Verhandlung. Am 17. März im Jahr 1851 erschienen vor dem Stadtgericht in Freienwalde für das Rittergut Vehlingsdorf der Landschaftsrat von Ploetz. Dieser war der Vertreter und auch der Vormund für die beiden minderjährigen Kinder Wilhelm und Albert von Wedell. Diese waren die Besitzer von Vehlingsdorf. Für Teschendorf war der Landschaftdeputierte August von Wedell anwesend. Dieser war auch der Bevollmächtigte seines Bruders, der damals der Besitzer von Kannenberg war und als Leutnant in Potsdamm diente. Für das Rittergut Karkow sprach der Florian Friedrich Gottlob von Wedell. Das Rittergut Trampke war ein Lehen der Wedells. Der Lehrer Friedrich Magdeburg aus Marienfließ vertrat die minderjährigen Geschwister Steffen, in deren Namen das Rittergut verwaltet wurde. Für die Stadt Freienwalde war der Kämmerer Lüdke und der Schuhmachermeister Pauschke vertretungsberechtigt. Der Rechtsanwalt Teßmar aus Freienwalde war als Assistenz des Mühlenbesitzers Streitz anwesend. Der Müllermeister erkannte, die der Rauschmühle aufgegebenen Lasten aus dem Jahr 1787 an. Erklärte aber, daß diese im Jahre 1851 nicht mehr gültig sein können und nicht mehr zeitgemäß sind. Zwar wurde in einer Verhandlung vom 25. September 1789 davon gesprochen, daß einmal diese Abgaben abgelöst werden müssen, aber die nachfolgende Generation der einzelnen Rittergutsbesitzer haben den jeweiligen Besitzer der Rauschmühle diese Auflagen nicht erlassen. Lediglich die Gebühren, die die Stadt Freienwalde verlangte, wurden aufgehoben. Der Müllermeister behauptete wiederholt, daß die Belastung zwei Drittel des Reinertrages des Mühlengrundstückes übersteige und wollte das schiedsrichterliche Verfahren nach § 56 des Mühlenablösungsgesetzes vom 11. März (Jahrgang nicht feststellbar) beantragen. In dergleichen Weise hatte der Müllermeister Mahlkuch in Klützow und der Müllermeister Mielke in Zachan ein Verfahren gegen derartige Abgaben angestrengt. Im Jahr 1847 wurde am 8. Februar zwar ein Vergleich angestrebt, doch erst im Jahr 1851 wurden diese Belastungen der Rauschmühle durch Abgaben an die Rittergutsbesitzer und an die Stadt Freienwalde von der „Pommerschen Landgesellschaft" abgelöst und die Hypothekenbelastung gelöscht. Künftig hatte der Müllermeister Karl-August-Friedrich Streitz von der Rauschmühle bei Freienwalde nur noch mit der „Pommerschen Landgesellschaft" zu tun. Er war sicherlich froh darüber und die späteren Eigentümer der Rauschmühle auch.Außer dem Rittergut Vehlingsdorf mußte der Müllermeister und seine Nachkommen an den jeweiligen Besitzer der Rittergüter Teschendorf, Karkow, Trampke und Kannenberg liefern. Besitzer dieser Rittergüter waren Angehörige der Familie derer von Wedell. Auch an die Stadt Freiwalde mussten diese Abgaben gegeben werden, wovon die Hälfte den Burggesessenen von Wedell als  Patronen der Stadt Freienwalde. Die andere Hälfte dieser Zuteilung wurde dem Stadtgericht von Freienwalde zugewiesen. Diese letzte Abgabenverpflichtung wurde am 18. Juli 1818 im Grundbuch eingetragen.





                     Gutshaus in Vehlingsdorf